Verkürzte Restnutzungsdauer bei Immobilien: Höhere Abschreibung durch Gutachten
Für Vermieter von Bestandsimmobilien im Raum Köln, Frechen und dem Erftkreis ist die jährliche Gebäudeabschreibung ein wesentlicher Faktor zur Reduzierung der Steuerlast. Standardmäßig geht das Steuerrecht bei Wohngebäuden von einer pauschalen Nutzungsdauer von 50 Jahren aus (was einem AfA-Satz von 2 Prozent entspricht).
Ist die Immobilie jedoch aufgrund ihres baulichen Zustands oder anderer Faktoren schneller abgenutzt, kann ein professionelles Nutzungsdauer Gutachten die Gebäude AfA deutlich anheben. Der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer führt zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung.
Die gesetzliche Grundlage für die verkürzte Nutzungsdauer
Das Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) erlaubt es Steuerpflichtigen ausdrücklich, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen, wenn das Gebäude voraussichtlich keine 50 Jahre mehr wirtschaftlich genutzt werden kann.
Wichtig ist hierbei: Der bloße Verweis auf das Baujahr der Immobilie oder ein allgemeiner Sanierungsstau reichen dem Finanzamt als Nachweis nicht aus. Der Steuerpflichtige trägt die Beweislast und muss die geringere Restnutzungsdauer dem Finanzamt darlegen.
Der Nachweis durch ein qualifiziertes Gutachten
Der anerkannte Weg zur Durchsetzung einer höheren Abschreibung ist ein Gutachten über die verkürzte Restnutzungsdauer. Ein solches Gutachten muss von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt werden. Der Gutachter untersucht das Objekt vor Ort im Erftkreis oder Köln und bewertet unter anderem:
- Die technische Abnutzung und den Zustand der tragenden Bauteile.
- Wirtschaftliche Gegebenheiten (z. B. eine absehbar fehlende Vermietbarkeit aufgrund von Strukturveränderungen).
- Rechtliche Beschränkungen, die eine Nutzung zeitlich begrenzen.
Ergibt das Gutachten beispielsweise eine verbleibende Restnutzungsdauer von nur noch 25 Jahren, verdoppelt sich der jährliche AfA-Satz von 2 Prozent auf 4 Prozent. Das mindert die zu versteuernden Mieteinnahmen sofort und dauerhaft.
Die aktuelle Haltung der Finanzverwaltung
Nachdem der Bundesfinanzhof die Anforderungen an den Nachweis gelockert hatte, hat die Finanzverwaltung mit strengeren Richtlinien reagiert. Gutachten werden von den lokalen Finanzämtern in Köln und dem Umland intensiv auf ihre methodische Sauberkeit geprüft. Reine Formulargutachten ohne detaillierte Objektbegehung und technische Begründung werden regelmäßig abgelehnt. Eine enge Abstimmung zwischen dem Sachverständigen und Ihrer steuerlichen Beratung ist daher unerlässlich.
Steuerliche Prüfung Ihres Objekts
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Lara Salzer
Steuerberaterin
- Familienbetrieb in 3. Generation
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