Steuerberatung für Einkommensteuer & Kapitalanlagen – Köln & Region

Einkommensteuer, Kapitalerträge, Vermietung: Wir optimieren Ihre Steuererklärung.

Einkommensteuer

Ob Gehalt, Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – wir behalten den Überblick über Ihre steuerliche Gesamtsituation. Mit fundiertem Fachwissen und individuellem Blick optimieren wir Ihre Steuererklärung:

1. Gehalt & Rente

  • Erfassen der Lohnsteuerbescheinigung und aller relevanten Abzüge.
  • Optimierung von Werbungskosten (Fahrten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Berufsbekleidung).
  • Berücksichtigung von Renteneinkünften inkl. steuerpflichtigem Anteil.
  • Einordnung von Versorgungsbezügen, Betriebsrenten und Pensionen.
  • Prüfung der Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflege, Rentenversicherung).
  • Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen und Sonderausgaben.
  • Prüfung der Steuerklassen, Freibeträge und möglicher Wahlrechte.

2. Vermietung & Verpachtung:

  • Erfassung aller Mieteinnahmen & Nebenkosten.
  • Abzug aller Werbungskosten (Abschreibung, Reparaturen, Finanzierung).
  • Prüfung von Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten.
  • Optimierung der Abschreibung (Regel-AfA, Denkmal, Sonder-AfA falls möglich).
  • Prüfung der Mietverträge (Fremdvergleich, verbundene Personen).
  • Behandlung von Leerstand & Vermietungsabsicht.
  • Steuerliche Behandlung bei Eigentümergemeinschaften.

3. Kapitalerträge:

  • Erfassen der Jahressteuerbescheinigung (Banken, Depots, ETFs, Fonds).
  • Nutzung von Freistellungsaufträgen & NV-Bescheinigungen.
  • Verrechnung von Verlusten (aktuell & Vorjahre).
  • Prüfung steuerlicher Besonderheiten bei Kryptowährungen.
  • Günstigerprüfung.

4. Sonderausgaben & Außergewöhnliche Belastungen:

Sonderausgaben
  • Vorsorgeaufwendungen (Kranken-/Pflegeversicherung, Rürup, Riesterrente).
  • Kirchensteuer & Spenden.
  • Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen.
  • Kosten für Aus-/Weiterbildung (falls als Sonderausgaben abziehbar).
  • Steuerliche Prüfung von Schulgeldzahlungen.
Außergewöhnliche Belastungen
  • Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Hilfsmittel, Zahnbehandlungen).
  • Pflegekosten & Heimunterbringung.
  • Kosten bei Behinderung (Pauschbeträge & tatsächliche Kosten).
  • Kuranwendungen, Fahrtkosten, außergewöhnliche Wohnungsumbauten.
  • Prüfung der zumutbaren Belastung & Optimierungsmöglichkeiten.

Aus der Praxis:

Fall 1: Rentnerehepaar mit Vermietung, Krankheitskosten & vorausschauender Vermögensübergabe
Ein Ehepaar bezieht Renten sowie Einkünfte aus der Vermietung von vier Wohnungen. Das Paar lebt im eigenen Einfamilienhaus und hat jährlich hohe Kosten für medizinische Aufwendungen. Gleichzeitig überlegen beide, wie sie ihr Immobilienvermögen frühzeitig und steueroptimiert an die Kinder weitergeben können. Unsere Leistungen im Fall:
  • Prüfung der steuerpflichtigen Rentenbestandteile.
  • Ermittlung aller Werbungskosten aus den vier vermieteten Wohnungen.
  • Optimierung von Reparaturen, Modernisierungen und Abschreibungen.
  • Prüfung der Erhaltungsaufwendungen zur steuerlichen Sofortabzugsfähigkeit.
  • Anerkennung der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung.
  • Prüfung der „zumutbaren Belastung“ und Optimierungsstrategien.
  • Begleitung bei der schrittweisen Übertragung von Immobilien.
  • Gestaltung unter Einbezug von Nießbrauch, Wohnrechten & Steuerfreibeträgen.
Ergebnis: Sowohl die jährliche Steuerbelastung wurde gesenkt, als auch ein Konzept entwickelt, um das Immobilienvermögen steueroptimal und rechtssicher auf die nächste Generation zu übertragen.
Fall 2: Berufstätige Familie mit Hausbau, Kapitalanlagen & Kinderbetreuung — hohes Optimierungspotenzial
Arbeitnehmer, junge Familien, Immobilienkäufer und Kapitalanleger. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern:
  • Beide berufstätig (Angestellte).
  • Hohe Kosten für Kinderbetreuung und Ganztagsbetreuung.
  • Vor kurzem Bau eines Eigenheims inkl. Finanzierung.
  • Depot mit ETFs & Aktien.
  • Ein Elternteil hat eine berufliche Weiterbildung absolviert.
  • Zusätzlich fallen außergewöhnliche Gesundheitskosten und Spenden an.
Unsere Leistungen im Fall:
  • Optimierung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Faktorverfahren, Steuerklassen).
  • Maximale Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.
  • Prüfung der Homeoffice- und Entfernungspauschale.
  • Ansatz aller Ausbildungskosten & Fachliteratur.
  • Steueroptimierung rund um den Hausbau (z. B. Handwerkerleistungen).
  • Prüfung aller Kapitalerträge, Freistellungsaufträge & Günstigerprüfung.
  • Anerkennung von Gesundheitskosten und Spenden.
  • Steuerliche Prognose für die nächsten Jahre.
Ergebnis: Durch korrekte Erfassung aller Sonderausgaben, Kinderkosten, Weiterbildungskosten und Kapitalerträge konnte die jährliche Steuererstattung deutlich verbessert werden.
Ihre Situation analysieren
Fachbereich Einkommesteuer:
Analysieren Sie gemeinsam mit uns Ihre steuerlichen Möglichkeiten.
Wählen Sie Ihr Anliegen, füllen Sie das Kontaktformular aus und wir melden uns für eine Einschätzung ob wir die richtigen Steuerberater für Sie sind.
Lara Salzer
Steuerberaterin
Heller grauer Hintergrund.
Fragen und Antworten
1
Müssen Rentner oder Pensionäre eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ja, insbesondere wenn neben der gesetzlichen Rente oder Pension weitere Einkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Wir prüfen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig Steuervorteile nutzen können.
2
Welche Werbungskosten können Angestellte absetzen?
Neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag können auch Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten oder Steuerberatung geltend gemacht werden. Besonders bei leitenden Angestellten lohnt sich eine individuelle Prüfung.
3
Wie werden Kapitalerträge in der Steuererklärung behandelt?
Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus ETFs und Aktien müssen korrekt angegeben werden – auch wenn bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Eine günstigerprüfung kann sich lohnen.
4
Was gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Mieteinnahmen müssen in der Anlage V erklärt werden. Abschreibungen, Werbungskosten und Instandhaltungskosten können die Steuerlast spürbar senken – gerade bei Immobilien im Privatvermögen.
5
Kann der Steuerberater die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verlängern?
Ja - die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlänget sich wenn man steuerlich beraten ist.