Steuerberatung für Einkommensteuer & Kapitalanlagen – Köln & Region
Gehalt & Rente
- Erfassen der Lohnsteuerbescheinigung und aller relevanten Abzüge.
- Optimierung von Werbungskosten (Fahrten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Berufsbekleidung).
- Berücksichtigung von Renteneinkünften inkl. steuerpflichtigem Anteil.
- Einordnung von Versorgungsbezügen, Betriebsrenten und Pensionen.
- Prüfung der Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflege, Rentenversicherung).
- Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen und Sonderausgaben.
- Prüfung der Steuerklassen, Freibeträge und möglicher Wahlrechte.
Vermietung & Verpachtung:
- Erfassung aller Mieteinnahmen & Nebenkosten.
- Abzug aller Werbungskosten (Abschreibung, Reparaturen, Finanzierung).
- Prüfung von Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten.
- Optimierung der Abschreibung (Regel-AfA, Denkmal, Sonder-AfA falls möglich).
- Prüfung der Mietverträge (Fremdvergleich, verbundene Personen).
- Behandlung von Leerstand & Vermietungsabsicht.
- Steuerliche Behandlung bei Eigentümergemeinschaften.
Kapitalerträge:
- Erfassen der Jahressteuerbescheinigung (Banken, Depots, ETFs, Fonds).
- Nutzung von Freistellungsaufträgen & NV-Bescheinigungen.
- Verrechnung von Verlusten (aktuell & Vorjahre).
- Prüfung steuerlicher Besonderheiten bei Kryptowährungen.
- Günstigerprüfung.
Sonderausgaben & Außergewöhnliche Belastungen:
- Vorsorgeaufwendungen (Kranken-/Pflegeversicherung, Rürup, Riesterrente).
- Kirchensteuer & Spenden.
- Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen.
- Kosten für Aus-/Weiterbildung (falls als Sonderausgaben abziehbar).
- Steuerliche Prüfung von Schulgeldzahlungen.
- Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Hilfsmittel, Zahnbehandlungen).
- Pflegekosten & Heimunterbringung.
- Kosten bei Behinderung (Pauschbeträge & tatsächliche Kosten).
- Kuranwendungen, Fahrtkosten, außergewöhnliche Wohnungsumbauten.
- Prüfung der zumutbaren Belastung & Optimierungsmöglichkeiten.
Ihre Situation individuell betrachten
Analysieren Sie gemeinsam mit uns Ihre steuerlichen Möglichkeiten.
Lara Salzer
Steuerberaterin
- Familienbetrieb in 3. Generation
- Personalisierte Beratung
- Voll Digital
- Auf Privatvermögen spezialisiert
Fragen und Antworten
Ja, insbesondere wenn neben der gesetzlichen Rente oder Pension weitere Einkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Wir prüfen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig Steuervorteile nutzen können.
Neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag können auch Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten oder Steuerberatung geltend gemacht werden. Besonders bei leitenden Angestellten lohnt sich eine individuelle Prüfung.
Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus ETFs und Aktien müssen korrekt angegeben werden – auch wenn bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Eine günstigerprüfung kann sich lohnen.
Wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Rente oder Vermietung und Verpachtung erzielen, lohnt sich professionelle Beratung fast immer – besonders im Hinblick auf aktuelle Gesetze und Verwaltungspraxis. Außerdem sind 70–80 % der Steuerberatungskosten in der Regel steuerlich absetzbar.
Mieteinnahmen müssen in der Anlage V erklärt werden. Abschreibungen, Werbungskosten und Instandhaltungskosten können die Steuerlast spürbar senken – gerade bei Immobilien im Privatvermögen.
Ja – die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlänget sich wenn man steuerlich beraten ist.
