Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Vermögen sichern, Steuerlast senken

Durchdachte Nachfolgeplanung schützt Ihre Familie vor unnötiger Erbschaftsteuer und Streitigkeiten. Vermögen zu Lebzeiten weitergeben – mit klarer Struktur und mehrfacher Nutzung von Freibeträgen.

Erbschaftsteuer

Fristen wahren - Vorteile nutzen:
Sie sind zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert worden, nun sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Wir prüfen Freibeträge, klären Immobilienbewertungen mit dem zuständigen Finanzamt und verhindern steuerliche Nachteile durch Fristversäumnisse. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie. Ziel: Erbschaftsteuer auf 0€ senken.
Beispiel aus der Beratungspraxis:
Ein Mandant erbte drei Immobilien in Köln. Da verschiedene Finanzämter für die Bewertungen zuständig waren, verzögerten sich einzelne Bescheide erheblich. Wir koordinierten die Kommunikation, prüften jede Bewertung und ließen ein Gegengutachten einreichen. Ergebnis: Die Werte konnten deutlich gesenkt werden – das sparte dem Mandanten erheblich Erbschaftsteuer.

Schenkungsteuer

Steueroptimierte Schenkung – rechtssicher & effektiv:
Wer Vermögen zu Lebzeiten überträgt, kann Steuern sparen – mit kluger Planung. Wir nutzen Freibeträge, setzen Nießbrauch und Verkäuferdarlehen gezielt ein und planen strategisch. Ob Geld, Immobilien oder Wertpapiere – wir erstellen Ihre Schenkungssteuererklärung professionell und fristgerecht. Ziel: Mehr für Ihre Familie.
Beispiel aus der Beratungspraxis:
Die Eltern übertrug ihrem Kind eine ein Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten im Wert von 750.000 €. Durch Vorbehalt des Nießbrauchs und Wertabschläge blieb die Übertragung steuerfrei. Die Mieteinnahmen flossen weiterhin an die Eltern.
Sie übertragen Verantwortung und Vermögen – wir sorgen für klare, steueroptimierte Lösungen ohne spätere Überraschungen.

Vermögensübertragung

Egal ob Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte – wir beraten Sie zu Freibeträgen, Steuerklassen, Gestaltungsmöglichkeiten und Fristen. So vermeiden Sie unnötige Steuerlasten und sorgen vorausschauend vor.
Unsere Leistungen für Privatpersonen:
  • Beratung zu Schenkung und Erbschaft.
  • Steueroptimierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
  • Unterstützung bei Immobilienübertragungen.
  • Nutzung von Freibeträgen und Gestaltungsspielräumen.
  • Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten mögliche Testamentsplanung.

Immobilienbewertung – aus der Praxis

In Erbschafts- und Schenkungsfällen sehen wir in der Praxis immer wieder, wie stark unterschiedliche Bewertungsmethoden das steuerliche Ergebnis beeinflussen. Je nach Immobilientyp kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz: Vergleichswertverfahren: Wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern genutzt. Grundlage sind tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Objekte. Ertragswertverfahren: Typisch für Mehrfamilienhäuser. Mieten, Bewirtschaftungskosten und Zinssätze bestimmen hier den Wert maßgeblich. Sachwertverfahren: Kommt zum Einsatz, wenn Vergleichswerte fehlen oder die Miete keine Rolle spielt. Der Wert ergibt sich aus Bodenwert, Gebäudekosten und Altersminderung. Bodenrichtwerte: Werden separat berücksichtigt und führen – gerade im Raum Köln – häufig zu deutlichen Unterschieden in der Bewertung. Typisierte Verfahren nach Bewertungsgesetz: Für die Steuer gelten standardisierte Berechnungsmodelle mit festen Pauschalen, die vom tatsächlichen Marktwert abweichen können. Unsere Aufgabe als Berater ist es, das passende Verfahren auszuwählen, steuerliche Besonderheiten richtig einzuordnen und eine nachvollziehbare Bewertung für alle Beteiligten sicherzustellen. Gegebenenfalls unter Hinzuziehen einens zertifizierten Gutachters aus unserm Netzwerk.
Ihre Situation analysieren
Fachbereich Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer:
Analysieren Sie gemeinsam mit uns Ihre steuerlichen Möglichkeiten.
Wählen Sie Ihr Anliegen, füllen Sie das Kontaktformular aus und wir melden uns für eine Einschätzung ob wir die richtigen Steuerberater für Sie sind.
Lara Salzer
Steuerberaterin
Dekoratives Bild
Fragen und Antworten
1
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Privatpersonen wie Ehegatten, Kinder und Enkel profitieren von Freibeträgen, z. B. 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € für Kinder. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden.
2
Müssen Schenkungen an Angehörige dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja, jede Schenkung – etwa an Kinder oder Enkel – muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, auch wenn der Freibetrag nicht überschritten wird.
3
Wie wird der Wert von Immobilien bei Schenkung oder Erbschaft bewertet?
Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen der Erbschaft oder Schenkung wird der Wert der Immobilien nach den steuerlichen Bewertungsverfahren bewertet. Wir helfen Ihnen, den Wert richtig zu ermitteln und steuerlich optimal zu gestalten.
4
Können Senioren oder Pensionäre Vermögen steuerfrei an ihre Kinder oder Enkel übertragen?
Ja, durch Nutzung der Freibeträge können Senioren und Pensionäre Vermögen wie Immobilien oder Kapitalanlagen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.
5
Was passiert, wenn ich eine Erbschaft ausschlage?
Wenn Sie eine Erbschaft nicht annehmen möchten, z. B. wegen hoher Steuerlasten oder Schulden, können Sie diese ausschlagen. Dann geht das Vermögen an den nächsten Erben über. Hierbei müssen Fristen eingehalten werden.