Erbschaftsteuer – Ihre Steuerberatung in Köln & Region.
Wenn das Finanzamt schreibt, Fristen laufen oder Immobilien bewertet werden müssen:
Wir begleiten Sie sicher durch die Erbschaft.
Vermögen erhalten
Eine Erbschaft kommt oft unerwartet. Neben Trauer und organisatorischen Themen folgt häufig Post vom Finanzamt: Fristen, Bewertungen, Erbschaftsteuererklärung und Unsicherheit über mögliche Steuerzahlungen.
Viele Mandanten stellen sich dieselben Fragen:
- Muss ich überhaupt Erbschaftsteuer zahlen?
- Wurde meine Immobilie zu hoch bewertet?
- Welche Freibeträge gelten?
- Kann ich Vermögen steuerfrei zu Lebzeiten übertragen?
- Wie vermeide ich Fehler, die später viel Geld kosten?
Wir unterstützen Privatpersonen in Köln und Bundesweit dabei, Vermögen zu sichern.
Ziel: Steuerbelastung senken und Familienvermögen schützen.
Wenn das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung anfordert
Gerade bei Immobilien, mehreren Erben oder größeren Vermögenswerten entstehen schnell hohe Steuerbelastungen.
Häufige Probleme:
- Immobilien werden zu hoch bewertet
- Fristen laufen unbemerkt ab
- Freibeträge bleiben ungenutzt
- Erbengemeinschaften geraten in Konflikte
- Unterlagen fehlen
- Bewertungen verschiedener Finanzämter weichen voneinander ab
Wir übernehmen die vollständige steuerliche Begleitung – von der Prüfung der Werte bis zur fertigen Erbschaftsteuererklärung.
Unsere Leistungen rund um Erbschaft
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Prüfung von Freibeträgen
- Immobilien bewerten
- Kommunikation mit Finanzämtern
- Begleitung von Erbengemeinschaften
- Einsprüche und steuerliche Optimierung
Praxisbeispiel: Geerbte Immobilien
Ein Mandant aus dem Raum Köln erbte mehrere Immobilien und wurde zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert.
Im konkreten Fall lagen die angesetzten Werte der Immobilien aus Sicht des Mandanten deutlich über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert. Gleichzeitig mussten unterschiedliche Beteiligte eingebunden werden und Fristen liefen bereits.
Für die Prüfung der Werte wurden steuerliche Gutachten angefertigt. Über unser Netzwerk konnten unter anderem rechtliche Fragestellungen und Themen rund um einen möglichen Verkauf abgestimmt werden.
- Gutachter für steuerliche Immobilienbewertungen
- Fachanwälte für Erbrecht und Immobilienrecht
- Immobilienmakler für Marktwert- und Verkaufsfragen
Nach Prüfung der Unterlagen und der angesetzten Werte ergaben sich Anpassungen bei der Bewertung.
Das Ergebnis für den Mandanten: weniger offene Punkte, eine strukturierte Abwicklung und mehr Sicherheit in einem Thema, das häufig unter Zeitdruck und in einer ohnehin belastenden Situation bearbeitet werden muss.
Wir übernahmen in diesem Zusammenhang das Mandat vollständig, führten die Korrespondenz mit dem Finanzamt, begleiteten die Klärung sämtlicher Rückfragen und fertigten die Erbschaftsteuererklärung mit allen erforderlichen Unterlagen an.
Ihre Situation individuell betrachten
Analysieren Sie gemeinsam mit uns Ihre steuerlichen Möglichkeiten.
Lara Salzer
Steuerberaterin
- Familienbetrieb in 3. Generation
- Personalisierte Beratung
- Voll Digital
- Auf Privatvermögen spezialisiert
Fragen und Antworten
Ja, die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärungen sind vollständig vom steuerpflichtigen Erbe abziehbar. Dies gilt auch für die Kosten von Erklärungen zur gesonderten Feststellung des Wertes.
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR
- Kinder 400.000 EUR
- Enkel 200.000 EUR
- Eltern, Großeltern 100.000 Euro
- Alle übrigen Erben 20.000 EUR
Das Finanzamt bewertet Immobilien im Rahmen der Erbschaftsteuer in der Regel nach drei Verfahren:
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
Welches Verfahren angewendet wird, kann erheblich Einfluss auf den angesetzten Wert haben. Wir ermitteln den für Sie besten Wert und argumentieren vor dem Finanzamt.
Ja, hierbei müssen Fristen eingehalten werden und zur Rechtssicherheit ein Rechtsanwaltskollege hinzugezogen werden.
